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Die Beantragung der Mitgliedschaft im Deutschen Karate Verband e.V. wird in den einzelnen Landesverbänden unterschiedlich gehandhabt. Die meistgebräuchliche möchten wir nachfolgend aufzeigen:
1. Kontakt mit dem zuständigen Landesverband aufnehmen!
Die Geschäftsstelle des Landesverbandes informiert über alle notwendigen Schritte, die für die Beantragung der Mitgliedschaft einzuhalten sind. In der Regel müssen dem Landesverband folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Aufnahmeantrag
- Vereinssatzung in gültiger Fassung
- Bescheinigung der Körperschaftssteuerfreistellung
- Vereinskennziffer beim Landessportbund
2. Antragsunterlagen anfordern!
Der Vordruck für den Aufnahmeantrag ist bei der Landesverbandsgeschäftsstelle erhältlich. Den Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid erteilt das zuständige Finanzamt, nachdem es die Gemeinnützigkeit auf Grundlage der Prüfung der Vereinssatzung anerkannt hat. Die Vereinskennziffer teilt der zuständige Landessportbund, nach Antragstellung zu.
3. Antragsunterlagen einreichen und Bescheid abwarten!
Nachdem die Unterlagen dem Landesverband eingereicht wurden, entscheidet der zuständige Vorstand des Landesverbandes kurzfristig über den Antrag. Die Entscheidung wird dem antragstellenden Verein schriftlich mitgeteilt.
4. Mitglieder melden!
Der Landesverband gibt alle Informationen an den Deutschen Karate Verband weiter, der eine Vereinsnummer zuteilt und die Unterlagen für die Mitgliedermeldung zusendet. Damit ist der Verein als Mitglied im Deutschen Karate Verband e.V. erfaßt.
Beiträge:
- Erwachsene ab 14 Jahren 16 €
- Jugendliche bis 14 Jahre 11 €
- Mitglieds-Ausweis 4,50 €
Download: beitrags-_und_gebuehrenordnung (82.75 KB)
Ein detaillierter Wegweiser über Anschriften, Verfahrensweisen kann in der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden:
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