Zweite Fassung: Empfehlungen und Hinweise für die Dojos

Aufgrund der veränderten Situation hat der DKV die "Übergangsregeln im vereinsbasierten Sportbetrieb für die Sportart Karate" überarbeitet und angepasst.

Zweite Fassung: Empfehlungen und Hinweise für die Dojos

In den  vergangenen Wochen und Monaten wurden aufgrund der sinkenden Infektionszahlen  deutschlandweit die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert. Dies wirkte sich auch auf die Ausübung des Vereinssports aus. Da in den 16 Bundesländern und zum Teil sogar in den verschiedenen Städten, Gemeinden und Landkreisen verschiedene Verordnungen und Regelungen
vorliegen, lassen sich nach wie vor  keine einheitlichen Festlegungen definieren. 

Somit kann der DKV mit seiner zweiten Fassung der "Übergangsregeln im vereinsbasierten Sportbetrieb für die Sportart Karate" nur allgemeine Empfehlungen aussprechen beziehungsweise eine Vorlage bieten, die mit den entsprechenden regionalen Entscheidungsträgern abgeglichen werden muss.

 
 

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