Aufgrund der veränderten Situation hat der DKV die "Übergangsregeln im vereinsbasierten Sportbetrieb für die Sportart Karate" überarbeitet und angepasst.
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden aufgrund der sinkenden Infektionszahlen deutschlandweit die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert. Dies wirkte sich auch auf die Ausübung des Vereinssports aus. Da in den 16 Bundesländern und zum Teil sogar in den verschiedenen Städten, Gemeinden und Landkreisen verschiedene Verordnungen und Regelungen
vorliegen, lassen sich nach wie vor keine einheitlichen Festlegungen definieren.
Somit kann der DKV mit seiner zweiten Fassung der "Übergangsregeln im vereinsbasierten Sportbetrieb für die Sportart Karate" nur allgemeine Empfehlungen aussprechen beziehungsweise eine Vorlage bieten, die mit den entsprechenden regionalen Entscheidungsträgern abgeglichen werden muss.
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