Die Abnahmen von DAN-Prüfungen obliegen sowohl dem DKV als auch den Landesverbänden – wobei Letztere für Prüfungen bis maximal 5. DAN verantwortlich zeichnen. Im nachfolgenden Überblick informieren wir Sie über die Voraussetzungen, die Termine und die jeweiligen Prüfer.
Die Termine zur Durchführung/Ausrichtung einer DAN-Prüfung sind bis zum 5. DAN immer
innerhalb des jeweiligen Landesverbandes bei den entsprechenden Prüfungsbereichen/Stilrichtungen oder Landesprüfer-Referenten zu beantragen. Die vom Landesverband genehmigten DAN-Prüfungstermine werden dann der Bundesgeschäftsstelle zur Veröffentlichung und Ausschreibung zugesandt. Die Anmeldung zur Durchführung/Ausrichtung von höheren DAN-Graden muss durch die Bundesstilrichtung genehmigt werden und ist danach schriftlich beim DKV einzureichen.
Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung (1. bis 5. DAN) ist digital möglich. Grundsätzlich können nur DAN-Anträge bearbeitet werden, bei denen alle Unterlagen rechtzeitig mit dem Antrag in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Die Anmeldung zu einer DAN-Prüfung ist nur dann gültig, wenn sie die Voraussetzungen gemäß der Verfahrensordnung für DAN-Prüfungen erfüllt.
In Ausnahmefällen ist eine Unterschreitung der Mindest-Vorbereitungszeit von bis zu vier Wochen möglich. Der schriftliche Antrag mit Begründung zur vorzeitigen Prüfungszulassung ist an den zuständigen Landesprüfer-Referenten zu stellen. Erst mit der rechtzeitigen Zusendung (spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin) der schriftlichen Befürwortung der Stilrichtung ist die Teilnahme an der Prüfung möglich.
Die DAN-Prüfungsgebühren betragen 150,00 Euro, ebenso die Wiederholungsgebühren. Bei der Anmeldung zu einer SOK-Prüfung muss das Mitglied auch im Stil SOK gemeldet sein.
Wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und schließen Sie den Vorgang ab. Das Programm kontrolliert automatisch, ob eine gültige Jahressichtmarke vorliegt. Falls keine Jahressichtmarke vorliegt, wird die Anmeldung nicht weitergeführt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Janina Scharf
jnnschrfkrtd. Mit der erfolgreichen Anmeldung erhält der DAN-Anwärter per E-Mail eine Bestätigung, die an den Landesprüfer-Referenten weiterzuleiten ist.
Für Vereine sowie Prüfer und Prüferinnen besteht die Möglichkeit, unter Angabe der jeweiligen Vereinsnummer die kostenlosen Dateien für den Selbstdruck von Kyu-Zwischenprüfungs-Urkunden anzufordern. Dateien können unter nfkrtd angefordert werden.
Deutscher Karate Verband e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Am Wiesenbusch 15
45966 Gladbeck
Tel.: +49 (0)2043 / 2988-0
Fax.: +49 (0)2043 / 2988-91
E-Mail: nfkrtd
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