Als Mitglied im DOSB unterliegt der Verband automatisch den Bestimmungen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). Diese wiederum ist Teil der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).
Im Sinne des Fair-Play-Gedankens und eines Sports, der nicht darauf basiert, sich durch die Einnahme verbotener Substanzen einen unerlaubten Vorteil zu verschaffen, gilt für den Verband die oberste Prämisse, dass die Athleten und Athletinnen mit dem aktuell gültigen NADA-Code vertraut sind und diesen befolgen.
Andrzej Jasina wurde vom DKV damit beauftragt, die Kader-Karateka auf die Bestimmungen der NADA hinzuweisen und diese zu sensibilisieren, bei der notwendigen Einnahme von Medikamenten / Substanzen entsprechende Vorsicht walten zu lassen – um nicht bei einem unangekündigten Doping-Test positiv getestet zu werden.
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